| |||||||||||
Ausbildung zum
Brandschutz-Beauftragten
5
Tage-Intensiv-Kurs auf der
Alpen-Berghütte!
Das Seminar findet
auf der "KOTALM" Alpen-Berghütte (1200 m) am beliebten Brauneck,
Lenggries / Oberbayern statt
| |||||||||||
Inhalte der
Intensivseminare von Dr. Friedl:
In Anlehnung an die
Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des deutschen
Brandschutzes e.V. (vfdb 12-09/01)
in 64
Unterrichtseinheiten:
Rechtliche Vorgaben im
Brandschutz
Aufgaben und Stellung des
Brandschutzbeauftragten
Brandlehre
Brand- und
Explosionsgefahren, Brandrisiken
Organisatorischer
Brandschutz
Handfeuerlöscher u.a.m.
Baulicher Brandschutz
Anlagentechnischer
Brandschutz
Brandschutz für
Industriebetriebe
Umgang und Lagerung von
brennbaren Feststoffen,
brennbaren Flüssigkeiten
und Gasen
Zusammenarbeit mit
Behörden, Feuerwehren und
Versicherungen
Brandschutztechnische
Unternehmensbegehung u.a.m.
Professionelle
Präsentation mit Beamer-Projektionen von
Bildern, Texttafeln,
Diagrammen und Kurzfilmen
Musterobjekte von
brandschutztechnischen Vorrichtungen
"zum Anfassen"!
Vorführung von ca. 30
Brand- und Explosions-Experimenten
Verrauchungs-Demonstration
Aktive Teilnahme an
professionellen Feuerlöschübungen
der Firma
PERFEKT
FEUERLÖSCHGERÄTE
Vertriebs- und
Wartungs-GmbH
Weltenburgerstr. 29 A·
81677 München
| |||||||||||
Jedes größere Unternehmen soll
Brandschutzbeauftragte bestellen
Nach Arbeitsschutzgesetz und
Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber für den Brandschutz im
Unternehmen verantwortlich.
Gem. § 3 Abs.1 ArbSchG hat er für eine
geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel
bereitzustellen.
Darüber hinaus fordert die Industriebaurichtlinie von Unternehmen mit Geschossflächen von mehr als
5000 m2 und die
Verkaufsstättenverordnungen von Unternehmen
ab 800m2
(bzw. bundeslandspezifisch) die Bestellung
eines Brandschutzbeauftragten, der umfangreiche Aufgaben
wahrzunehmen hat.
Der Brandschutzbeauftragte, eine vom
Unternehmer benannte Person, berät und unterstützt den
Arbeitgeber in allen Fragen des Brandschutzes. Dies gilt auch
für öffentliche Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser, Jugend-
und Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten etc.
Viele Feuerversicherungen gewähren einen
Prämienrabatt, wenn im Unternehmen ein Brandschutzbeauftragter
bestellt ist.
| |||||||||||